Das Tarifsystem für die Kassenleistungen ist Jahrzehnte alt – viele zeitgemäße Behandlungsmethoden sind dort also gar nicht berücksichtigt.
Mundhygiene, festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) oder bestimmte ästhetische Behandlungen (Zahnaufhellung, Korrektur von Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen) sind Privatleistungen. Hier sind die Kosten sowohl beim Kassenzahnarzt als auch beim Wahlzahnarzt selbst zu tragen.
Bei hochwertigen weißen Zahnfüllungen (Kompositfüllungen) erhalten Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
Bei allen Leistungen, die auch im Kassen-Tarifsystem berücksichtigt sind, bekommen Sie 80% des aktuell gültigen Kassentarifs – zum Beispiel bei Röntgenaufnahmen, Wurzelkanalbehandlungen, Zuschuss zu Prothesen.
Wir möchten, dass Sie sich eine moderne zahnmedizinische Versorgung leisten können. Deswegen kalkulieren wir unsere Tarife mit großer Sorgfalt. Selbstverständlich klären wir Sie über verschiedene Behandlungsalternativen und die jeweils für Sie entstehenden Kosten auf. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Gerne übernehmen wir für Sie die Einreichung Ihrer bezahlten Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse. So kommen Sie unkompliziert zu der Ihnen zustehenden Kostenerstattung.
Welche Bedenken auch immer Sie haben – bitte sprechen Sie mit uns. Wir finden sicher eine Lösung!